nochmals insider (Gast) - 30. Apr, 19:52
gute recherche! dementieren oder bestätigen kann ich nichts... Fakt ist dass eine hochzeit stattfindet am 18.5. wer max und mona genau sind ist auch für mich ein geheinmis. welches am 18.5. gelüftet wird. also warten wir ab und schauen was kommt. klar die impressumspflicht betrifft auch die schweiz aber liegt da ein verstoss vor wenn 2 personen ihre freunde und die welt einladet ihnen hochzeitsgeschenke aus der liste zu schenken? und sie selber entscheiden diese wieder zu schenken??
theswiss - 1. Mai, 20:41
Danke für das Kompliment :) Ob und wer heiratet wird sich wohl wirklich erst am 18.5. zeigen. Und wie oben erwähnt - ich bin kein Jurist und sage nur, dass es ein Verstoss gegen die Impressumspflicht sein könnte.